Ablauf und Rückerstattung Physiotherapie

Um eine Physiotherapie zu beginnen, benötigen Sie eine Zuweisung Ihrer Ärztin, Ihres Arztes (ausgenommen davon sind beratende und präventive Maßnahmen). 

SVS Versicherte lassen die Zuweisung für die spätere anteilsmäßige Kostenrückerstattung bitte vorab bewilligen, bei ÖGK und BVAEB ist die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt.

Am Ende der Therapie erhalten Sie von uns eine Honorarnote, die von Ihnen zu bezahlen ist. Die bezahlte Honorarnote kann bei Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung des derzeit gültigen Wahltherapeut*innentarifs eingereicht werden.

Bei entsprechender Zusatzversicherung können Sie auch den restlichen Selbstbehalt geltend machen.

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